Rehasport für Ärzte
Wie kann ich Rehasport verschreiben?
Die Verordnung 56 nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX fällt nichtin Ihr Heilmittelbudget und belastet auch nicht Ihre Ressourcen. Reha-Sport ist für Kassenpatienten ebenfalls kostenfrei und somit ein Idealfall für Sie und Ihren Kunden.
Eine Verordnung umfasst im Regelfall 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten absolviert werden. Je nach Gesundheitszustand können hier 1 - 3 Teilnahmen pro Woche festgelegt werden. Eine Übungseinheit dauert 45 Minuten und wird von einem ausgebildeten und geprüften Übungsleiter/in (Sport in der Rehabilitation) angeleitet.
Eine korrekt ausgefüllte Verordnung (Musterverordnung) ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch den Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:
- Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung
- Rehabilitationsziel
- Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
- Häufigkeit in der Woche
- Angaben zur Durchführung des Reha-Sport